AGB

Allgemeine gschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kühnis Eventtechnik GmbH gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Kühnis Eventtechnik GmbH und dem Miet-Kunden (im Nachfolgenden «Kunde» genannt), ausser es werden abweichende Abmachungen ausdrücklich schriftlich festgehalten.

2. Mietmaterial

Der Kunde bestätigt durch Unterschreiben des Lieferscheins, dass er das gesamte Mietmaterial geprüft und keine Mängel festgestellt hat. Die vermieteten Geräte sind für den professionellen Einsatz gedacht und dürfen nur von fachkundigem Personal bedient werden. Für Personen- oder Sachschäden übernimmt Kühnis Eventtechnik GmbH keine Haftung. Der Kunde hat alle gemieteten Geräte sorgfältig zu benutzen, unter Beachtung aller Anleitungen, Weisungen und Sicherheitsvorschriften. Wartungs- und Pflegevorgaben sind einzuhalten, Änderungen am Material sind strikte untersagt. Die Mietgegenstände dürfen vom Kunden nicht weitervermietet werden.

2.1 Openair-Bühne

Die Openair-Bühne ist freistehend und deshalb nur bis Windgeschwindigkeiten von 70km/Std ausgelegt. Wetterwarnungen sind deshalb unbedingt zu beachten und gegebenenfalls muss ein Konzert frühzeitig abgesagt werden. Bei Sturmwarnung müssen Personen, die sich auf der Bühne aufhalten, diese sofort verlassen und die Umgebung muss evakuiert werden. Die Openair-Bühne ist dann sofort „sturmsicher“ zu machen. Zusätzliche Arbeitsstunden infolge unvorhersehbaren Ereignissen werden verrechnet.

3 Gewährleistung

Die Kühnis Eventtechnik GmbH haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Gegenstände bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter Ausschluss jeglicher weiterer Ansprüche. Während der Mietdauer auftretende Defekte oder Pannen sind unvorhersehbar, daher verzichtet der Kunde ausdrücklich auf jegliche Schadenersatzforderungen. Kühnis Eventtechnik GmbH behält sich vor, offerierte Geräte durch Vergleichbare zu ersetzen.

4 Haftung

Der Kunde übernimmt die Haftung für das Material vom Zeitpunkt des Lagerausgangs bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs. Wird das Mietmaterial durch die Kühnis Eventtechnik GmbH auf- und abgebaut, haftet der Kunde nach dem Aufbau bis zum Zeitpunkt des Abbaus des Mietmaterials. Während der Haftungsdauer haftet der Kunde vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten, wie Schäden durch Transport und Witterung, Nichteinhalten der Sicherheits- und Netznormen, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Verschmutzung, mutwillige Beschädigung und weitere mögliche Ursachen. Die Kühnis Eventtechnik GmbH übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Schäden, die im Zusammenhang mit den Materialien, Geräten und Apparaturen entstehen. Eine Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auch von Folgeschäden, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

5 Bewilligungen, Versicherungen

Alle zur Nutzung der Mietsachen nötigen Bewilligungen, Versicherungen, Abgaben wie z.B. SUISA etc. werden vom Kunden eingeholt. Während der Mietdauer ist das Versichern des gesamten Materials samt Zubehör gegen Feuer-, Wasser-, Vandalen- und Elementarschäden, Beschädigung sowie Diebstahl vollumfänglich Sache des Kunden.

6 Zahlung, Depot, Annullierung

Die Zahlung ist grundsätzlich im Voraus zu leisten, sofern nicht anders schriftlich abgemacht wurde. Bei Auf- und Abbau durch die Kühnis Eventtechnik GmbH sind 50% im Voraus und 50% nach Abbau zu leisten. Abholmieten müssen immer im Voraus oder Bar bei Abholung bezahlt werden. Abholmieten an Neukunden werden nur gegen Vorweisen eines gültigen, amtlichen Ausweises ausgegeben. Die Kühnis Eventtechnik GmbH verlangt von Neukunden zudem ein angemessenes Depot, welches nach Rückgabe wieder zurückbezahlt wird (unter Abzug allfälliger Defekte oder Umtriebsentschädigungen verspäteter Rückgaben). Bei Annullierungen einer bereits bestätigten Miete betragen die Kosten bis 30 Tage vor Mietbeginn 25%, bis 14 Tage vor Mietbeginn 50%, bis 3 Tage vor Mietbeginn 75% und danach 100% des vereinbarten Mietbetrages. Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten oder speziell gefertigte Geräte/Einrichtungen werden in jedem Fall voll verrechnet.

7 Rückgabe

Der vereinbarte Rückgabetermin ist einzuhalten. Retourniertes Material wird von der Kühnis Eventtechnik GmbH getestet. Beschädigtes oder nicht retourniertes Mietmaterial wird dem Kunden in Rechnung gestellt.Vorzeitige Rückgabe ergibt keinen Anspruch auf Rückerstattung von Mietgebühren. Wird das Material zu spät retourniert, so läuft die Miete automatisch weiter und der Kunde ist verpflichtet, die Mehrkosten gemäss Mietfaktoren zu bezahlen. Sind durch verspätete oder defekte Rückgabe andere Mieten betroffen ist der Kunde schadenersatzpflichtig.

8 Anwendbares Recht

Ist nichts anderes vereinbart bzw. in diesen Geschäftsbedingungen festgeschrieben, gilt das schweizerische Obligationenrecht (OR) sowie die Branchenusanz. Gerichtsstand ist Altstätten.

Kühnis Eventtechnik

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Thomas Kühnis

Geschäftsführer / Inhaber

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